Individualarbeitsrecht

Kanzlei für Individualarbeitsrecht

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen wir unseren Mandanten bei allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Individualarbeitsrecht kompetent zur Seite. Wir unterstützen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer/innen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, die sich aus dem Arbeitsvertrag und dem Individualarbeitsrecht ergeben.

    Schwerpunkte Individualarbeitsrecht


  • Gestaltung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie sonstiger Verträge mit arbeitsrechtlichem Bezug
  • Begleitung von Kündigungsschutzverfahren
  • Teilzeit- und Befristungsrecht
  • Besondere Personengruppen (schwangere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter/innen in Elternzeit, schwerbehinderte Mitarbeiter/innen)
  • Ausgliederung von Unternehmensteilen – Betriebsübergänge i. S. v. § 613a BGB
Bei der Formulierung von Arbeitsverträgen gibt es eine Reihe von Vorschriften, die man als Arbeitgeber beachten und einhalten muss, wie z.B. das Nachweisgesetz (NachwG) oder die §§ 305 ff BGB. Durch unsere Expertise unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erstellung rechtlich einwandfreier Arbeitsverträge als Grundlage Ihrer Arbeitsverhältnisse. Im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen findet – außer in Kleinbetrieben – grundsätzlich das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung, das hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen stellt.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen und gleichermaßen bei der Erstellung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Bereits im Vorfeld von Betriebsübergängen beraten wir unsere Mandanten zu den relevanten individualrechtlichen Aspekten und deren Verhältnis zu kollektiven Rechten und Pflichten. Dabei begleiten wir unsere Mandanten durch den gesamten Prozess des Betriebsübergangs einschließlich der Erstellung der Informationsschreiben an die Arbeitnehmer.