Kanzlei für Individualarbeitsrecht
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen wir unseren Mandanten bei allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Individualarbeitsrecht kompetent zur Seite. Wir unterstützen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer/innen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, die sich aus dem Arbeitsvertrag und dem Individualarbeitsrecht ergeben.
- Gestaltung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie sonstiger Verträge mit arbeitsrechtlichem Bezug
- Begleitung von Kündigungsschutzverfahren
- Teilzeit- und Befristungsrecht
- Besondere Personengruppen (schwangere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter/innen in Elternzeit, schwerbehinderte Mitarbeiter/innen)
- Ausgliederung von Unternehmensteilen – Betriebsübergänge i. S. v. § 613a BGB
Schwerpunkte Individualarbeitsrecht
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen und gleichermaßen bei der Erstellung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Bereits im Vorfeld von Betriebsübergängen beraten wir unsere Mandanten zu den relevanten individualrechtlichen Aspekten und deren Verhältnis zu kollektiven Rechten und Pflichten. Dabei begleiten wir unsere Mandanten durch den gesamten Prozess des Betriebsübergangs einschließlich der Erstellung der Informationsschreiben an die Arbeitnehmer.