Rechtsgebiete

Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht

Die Kanzlei RPS Stahmer befasst sich im Schwerpunkt mit den Rechtsgebieten Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht. Jedes dieser Rechtsgebiete steht nicht nur in Kontext nationaler, sondern auch internationaler, insbesondere europarechtlicher Bestimmungen, die für unsere Beratung maßgeblich sind. Unsere Mandanten begleiten wir auf jedem dieser Rechtsgebiete, etwa bei dem Entwerfen von Vertrags- oder Regelungstexten oder bei Verhandlungen und auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Kanzlei für Tarifrecht

Im Tarifrecht begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen von Tarifverhandlungen, sei es im Rahmen von Flächentarifverträgen, Firmentarifverträgen oder Sanierungstarifverträgen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Verfügung, um Tarifverhandlungen erfolgreich zu führen und Tarifverträge zu entwerfen, die sowohl die Interessen der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer berücksichtigen. Darüber hinaus übernehmen wir die gerichtliche Vertretung in tarifrechtlichen Angelegenheiten.

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Anwälte für Betriebsverfassungsrecht



Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich des Betriebsverfassungsrechts an. Unsere erfahrenen Fachanwälte unterstützen bei der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen in mitbestimmungspflichtigen und freiwilligen Angelegenheiten. Wir unterstützen unsere Mandanten auch in allen Phasen von personellen Einzelmaßnahmen, wie Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung, §§ 99 -101 BetrVG, und bei der Durchführung von Anhörungen bei Kündigungen, § 102 BetrVG.

Wir beraten auch bei der Ausgliederung von Unternehmensteilen – Betriebsübergängen i. S. v. § 613a BGB – und nehmen an Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, §§ 111, 112 BetrVG, teil.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie als Beisitzer oder Verfahrensbevollmächtigte in Einigungsstellenverfahren und bieten gerichtliche Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren, §§ 80 ff, ArbGG an. Unser Ziel ist es, unseren Mandanten eine kompetente und verlässliche rechtliche Beratung und Vertretung zu bieten, und sie in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen zu unterstützen.

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Anwälte für Individualarbeitsrecht

Im Individualarbeitsrecht unterstützt RPS Stahmer Arbeitgeber, Vorstände und Geschäftsführer und Arbeitnehmer/innen in allen arbeitsrechtlichen Fragen, einschließlich der Gestaltung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie sonstiger Verträge mit arbeitsrechtlichem Bezug. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Organmitglieder juristischer Personen und Arbeitnehmer/innen auch im Kündigungsschutzrecht, insbesondere bei Beendigungs- und Änderungskündigungen. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Gestaltung von Teilzeit- und Befristungsverträgen und beraten Arbeitnehmer/innen zu ihren Rechten in diesem Bereich.

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