Rechtsgebiete
Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht
Die Kanzlei RPS Stahmer befasst sich im Schwerpunkt mit den Rechtsgebieten Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht. Jedes dieser Rechtsgebiete steht nicht nur in Kontext nationaler, sondern auch internationaler, insbesondere europarechtlicher Bestimmungen, die für unsere Beratung maßgeblich sind. Unsere Mandanten begleiten wir auf jedem dieser Rechtsgebiete, etwa bei dem Entwerfen von Vertrags- oder Regelungstexten oder bei Verhandlungen und auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Kanzlei für Tarifrecht
Im Tarifrecht begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen von Tarifverhandlungen, sei es im Rahmen von Flächentarifverträgen, Firmentarifverträgen oder Sanierungstarifverträgen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Verfügung, um Tarifverhandlungen erfolgreich zu führen und Tarifverträge zu entwerfen, die sowohl die Interessen der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer berücksichtigen. Darüber hinaus übernehmen wir die gerichtliche Vertretung in tarifrechtlichen Angelegenheiten.
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Anwälte für Individualarbeitsrecht
Im Individualarbeitsrecht unterstützt RPS Stahmer Arbeitgeber, Vorstände und Geschäftsführer und Arbeitnehmer/innen in allen arbeitsrechtlichen Fragen, einschließlich der Gestaltung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie sonstiger Verträge mit arbeitsrechtlichem Bezug. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Organmitglieder juristischer Personen und Arbeitnehmer/innen auch im Kündigungsschutzrecht, insbesondere bei Beendigungs- und Änderungskündigungen. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Gestaltung von Teilzeit- und Befristungsverträgen und beraten Arbeitnehmer/innen zu ihren Rechten in diesem Bereich.
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