Betriebsverfassungsrecht

Kanzlei für Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) konfrontiert Arbeitgeber mit einer Reihe komplexer rechtlicher Fragen zu Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechten. Unser Experten-Team steht dabei unseren Mandanten nicht nur in schwierigen Spezialfällen, sondern auch im „Daily-Business“ zur Seite, sei es bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen oder dem sonstigen Umgang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates.

    Schwerpunkte


  • Personelle Einzelmaßnahmen, wie Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung, §§ 99 -101 BetrVG
  • Durchführung von Anhörungen bei Kündigungen, § 102 BetrVG
  • Gestaltung/Verhandlung von Betriebsvereinbarungen in gemäß § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtigen und freiwilligen Angelegenheiten
  • Ausgliederung von Unternehmensteilen – Betriebsübergänge i. S. v. § 613a BGB
  • Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, §§ 111, 112 BetrVG
  • Teilnahme als Beisitzer oder Verfahrensbevollmächtigte in Einigungsstellenverfahren
  • Gerichtliche Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren, §§ 80 ff. ArbGG
Wir unterstützen Sie nicht nur bei Anhörungen zu Einstellungen, Versetzungen und Entlassungen, sondern insbesondere auch bei betrieblicher der Lohn- und Gehalts- sowie der Arbeitszeitgestaltung. Kommt es einmal nicht zu einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in Einigungsstellenverfahren oder vor Gericht.