Kanzlei für Betriebsverfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) konfrontiert Arbeitgeber mit einer Reihe komplexer rechtlicher Fragen zu Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechten. Unser Experten-Team steht dabei unseren Mandanten nicht nur in schwierigen Spezialfällen, sondern auch im „Daily-Business“ zur Seite, sei es bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen oder dem sonstigen Umgang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates.
- Personelle Einzelmaßnahmen, wie Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung, §§ 99 -101 BetrVG
- Durchführung von Anhörungen bei Kündigungen, § 102 BetrVG
- Gestaltung/Verhandlung von Betriebsvereinbarungen in gemäß § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtigen und freiwilligen Angelegenheiten
- Ausgliederung von Unternehmensteilen – Betriebsübergänge i. S. v. § 613a BGB
- Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, §§ 111, 112 BetrVG
- Teilnahme als Beisitzer oder Verfahrensbevollmächtigte in Einigungsstellenverfahren
- Gerichtliche Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren, §§ 80 ff. ArbGG