MATTHIAS TIMM
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Wahlschwerpunkt Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen leistete Matthias Timm sein Referendariat in Hamburg unter anderem beim Landesarbeitsgericht Hamburg und einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei ab. Seit 2014 unterstützt Matthias Timm unsere Kanzlei in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und hat in dieser Zeit sowohl Arbeitnehmer/innen, Führungskräfte als auch größere und kleinere Unternehmen bis zu multinational Konzernen beraten und vertreten.
Neben den kontinuierlichen Beratungen von Unternehmen in allen alltäglichen Fragen des Arbeitsrechts, wozu auch die Unterstützung bei und Begleitung von Verhandlungen mit Betriebsräten gehört, berät Herr Timm auch zu Um- und Restrukturierungen. Diese begleitet Herr Timm von der Konzeption und Information über die Verhandlung mit Arbeitnehmervertretern bis hin Anzeigeverfahren nach § 17 KSchG und etwaigen anschließenden individualrechtlichen Rechtsstreitigkeiten. Zudem begleitet Herr Timm arbeitsrechtlich Akquisitionsprozesse und berät zu Folgen und Auswirkungen von Betriebsübergängen. Herr Timm steht Unternehmen und Arbeitnehmer/innen zu Fragen des Tarifvertragsrechts (Auslegung von Tarifverträgen, Ansprüche aus Tarifverträgen) zur Seite.
Seine Schwerpunkte liegen:
- in der Gestaltung, Erstellung und Modernisierung von Dienst-, Arbeits- und Aufhebungsverträgen sowie sonstigen Verträgen und Vereinbarungen mit arbeitsrechtlichem Bezug;
- in der Beratung zu und Begleitung von Verhandlung zu Betriebsvereinbarungen;
- in der Vertretung und Begleitung von Beschlussverfahren zu kollektivrechtlichen sozialen und personellen Angelegenheiten;
- bei Einigungsstellenverfahren als Beisitzer oder Verfahrensbevollmächtigter;
- in der Beratung und Vertretung bei individualvertraglichen Rechtsstreitigkeiten (z.B. Kündigungsschutz, Befristung, Elternzeit, Teilzeit);
- in der Beratung und Begleitung von Unternehmen bei Umstrukturierungen und Transaktionen;
- in der Begleitung und Beratung zum Konsultations- und Anzeigeverfahren nach § 17 KSchG;
- Gleichbehandlung (AGG) im Betrieb und Unternehmen
Sprachen:
Deutsch
Englisch