Dr. Peter Deeg

Dr. Peter Deeg studierte an der Universität Passau. Während des Studiums und des sich anschließenden Referendariats verbrachte er zwei Auslandsaufenthalte in Japan. Nach dem 2. Staatsexamen in Bayern und seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent wurde er zum Dr. iur. promoviert.

Seine Tätigkeit als Rechtsanwalt begann er mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht, bevor er in Rechtsabteilungen zweier internationaler Unternehmen tätig war und seinen Beratungsschwerpunkt auf das Arbeitsrecht ausrichtete. Dort sammelte Dr. Peter Deeg praktische „Inhouse“-Erfahrungen im Umgang mit Betriebsräten und Gewerkschaften und wurde dann zum Personalleiter befördert, eine Tätigkeit, die er drei Jahre lang ausübte.

Seit seiner Rückkehr in den Anwaltsberuf berät Dr. Peter Deeg Unternehmen in ihrem arbeitsrechtlichen „HR Tagesgeschäft“ ebenso wie bei Umstrukturierungen und Transaktionen, insbesondere in Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Außerdem begleitet er Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte bei ihren dienstvertraglichen und arbeitsrechtlichen Anliegen.

Schwerpunkte

  • Gestaltung von Dienst-, Arbeits- und Aufhebungsverträgen sowie sonstigen Vereinbarungen mit arbeitsrechtlichem Bezug
  • Beratung bei Umstrukturierungen in arbeits-, betriebsverfassungs- und mitbestimmungsrechtlichen Fragen
  • Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren
  • Beratung von Organmitgliedern und Führungskräften sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Individualarbeitsrecht, insbesondere Befristungsregelungen, Kündigungsschutz, Schutz besonderer Personengruppen
  • Datenschutz im Betrieb und in Arbeitsverhältnissen
  • Beratung international agierender Mandanten