Einigung von Bundestag und Bundesrat über das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Am 09.05.2023 hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung beim Whistleblowerschutz erzielt, die im Anschluss von Bundestag und Bundesrat angenommen wurde. Der Kompromiss enthält insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes. Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/1937 um und wird nach der Einigung im Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft treten. Danach müssen insb. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern/innen sichere interne Hinweisgebersysteme mit einem bestimmten Verfahren installieren und betreiben. S. hierzu die Pressemitteilung des Bundesrates,
zur Pressemitteilung