• Rechtsgebiete

    Schwerpunkte der Anwaltskanzlei RPS Stahmer. Tarifrecht, Individualrecht, Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht. Niedergelassen in Hamburg, Deutschland.

    Die Kanzlei RPS Stahmer befasst sich im Schwerpunkt mit den Rechtsgebieten Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht und Individualarbeitsrecht. Jedes dieser Rechtsgebiete steht nicht nur in Kontext nationaler, sondern auch internationaler, insbesondere europarechtlicher Bestimmungen, die für unsere Beratung maßgeblich sind. Unsere Mandanten begleiten wir auf jedem dieser Rechtsgebiete, etwa bei dem Entwerfen von Vertrags- oder Regelungstexten oder bei Verhandlungen und auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.